Familienfotos 

Schreibt mir eine kurze Nachricht und wir besprechen dann zusammen wo und wie eure neuen Familienfotos in Berlin und Umgebung entstehen können. Die Aufnahmen können bei euch zu Hause und/oder an einem Ort eurer Wahl (Park, Garten, Ausflug) fotografiert werden.

Hochzeitsfotos

Wenn ihr noch eine Fotografin für euren besonderen Tag sucht oder eine fotografische Begleitung verschenken möchtet, schreibt mir eine kurze Nachricht mit den wichtigsten Eckdaten (Ort, Datum, Zeitspanne) und ich mache euch ein persönliches Angebot für euren Hochzeitstag.

Ich biete Hochzeitsreportagen in Berlin und Brandenburg an, komme aber auch gerne zu euch, wenn ihr eure Hochzeit in München oder z.B. Italien feiert.

Fotos in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft verändert sich der Körper und vieles anderes auch. Um diese besondere Zeit festzuhalten komme ich gerne zu dir nach Hause und fotografiere dich mit deinem Bauch.


Preise

Familienporträts & -reportagen kosten  200,00 € (inkl. Anfahrt in Berlin). Ich bin für ca. 2 Stunden mit der Kamera bei euch.


Die erste Stunde Hochzeitsreportage (inkl. Anfahrt in Berlin) kostet 250,00 €, jede weitere Stunde 125,00 €.

Schreibt mir eure Vorstellungen. Ab 8 Stunden vor Ort mache ich gerne ein individuelles Paketangebot. Ich freue mich darauf von euch zu hören!


Für Schwangerenaufnahmen in Berlin nehme ich pauschal 150,00 €. Die Aufnahmen dauern eine gute Stunde.

Wenn auch deine Liebsten (PartnerIn, Geschwisterkinder)teilweise mit fotografiert werden möchten, berechne ich den Preis für Familienfotos.


Newsletter

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FAQ - Hochzeiten

  • Wann sollten wir dich buchen? Je früher desto besser. Ich empfehle euch den Termin mindestens ein Jahr vorher zu reservieren, wenn ihr sicher gehen wollt. Da ich jede Woche Anfragen erhalte und oft aufgrund von Doppelbelegungen absagen muss lohnt es sich diesen wichtigen Tag rechtzeitig anzufragen. Es kommt aber auch vor, dass spontan noch Termine frei sind. 
  • Wie lange begleitest du uns am Hochzeitstag? Ich bin meistens ab den Vorbereitungen (Getting Ready) bis zum ersten Tanz vor Ort und begleite den ganzen Tag, zwischen acht und 12 Stunden.  So kann ich am besten euren Tag in Bilder erzählen und festhalten. Aber ich begleite auch Hochzeiten ab 2 Stunden mit der Kamera.
  • Wie viele Fotos bekommen wir?Je nachdem wie lange ich dabei bin. Im Durchschnitt entstehen 60 Bilder pro fotografierter Stunde.
  • Können wir ein Treffen vereinbaren bevor wir dich buchen? Natürlich, ich freue mich darauf euch persönlich kennenzulernen. Der größte Teil der Buchungen finden allerdings ohne ein Vortreffen statt.  
  • Bist du auch überregional buchbar? Ich freue mich über jede Hochzeit, die ich begleiten darf. Die Stadt oder das Land spielt keine Rolle.
  • Wie bekommen wir die Fotos? Die Bilder werden euch innerhalb von vier Wochen in einer Online Galerie zugeschickt. Dort könnt ihr die Bilder in hoher Auflösung runterladen und den Link auch später an eure Gäste weiterleiten. Bei einer Ganztagsreportage erhaltet ihr noch eine Überraschung dazu.

IMPRESSUM

The copyright for the photographs created by Patricia Schichl is reserved. Any duplication or use of the photographs is not permitted without the photographer’s agreement.

Die Bildrechte liegen bei der Fotografin Patricia Schichl. Jegliche Benutzung oder Vervielfältigung der Bilder ohne Einverständnis der Fotografin ist untersagt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz der Fotodesignerin Patricia Schichl


I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotodesignerin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
II. Urheberrecht
1. Der Fotodesignerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotodesignerin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt die Fotodesignerin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotodesignerin.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss die Fotodesignerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheberin des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotodesignerin zum Schadensersatz.

7. Die Negative bzw. RAW-Dateien verbleiben bei der Fotodesignerin. Eine Herausgabe der Negative bzw. RAW-Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotodesignerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotodesignerin.

4. Hat der Auftraggeber der Fotodesignerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotodesignerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotodesignerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotodesignerin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotodesignerin verwahrt die Negative bzw. RAW-Dateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative bzw. RAW-Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Negative bzw. RAW-Dateien zum Kauf an.
3. Die Fotodesignerin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotodesignerin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotodesignerin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt die Fotodesignerin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die Fotodesignerin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt die Fotodesignerin dem Auftraggeber Bilder aus ihrem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann die Fotodesignerin eine Blockierungsgebühr von einem Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann die Fotodesignerin Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Fotodesignerin vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotodesignerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotodesignerin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotodesignerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotodesignerin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotodesignerin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotodesignerin bestätigt worden sind. Die Fotodesignerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Wird ein Auftrag aus Gründen, welche die Fotodesignerin nicht zu verantworten hat, kurzfristig abgesagt, behält sich die Fotodesignerin vor, dem Kunden bereits geleistete Vorbereitungszeit und Ausgaben in Rechnung zu stellen.
VII. Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotodesignerin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotodesignerin.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotodesignerin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotodesignerin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotodesignerin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotodesignerin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotodesignerin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotodesignerin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotodesignerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotodesignerin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotodesignerin und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotodesignerin.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, welche die Fotodesignerin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotodesignerin.
4. Die Fotodesignerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotodesignerin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat die Fotodesignerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotodesignerin verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
8. Die Fotodesignerin darf alle Bilder zur Eigenwerbung oder Einreichung bei Wettbewerben verwenden, solange kein Buy out vorliegt.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotodesignerin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotodesignerin als Gerichtsstand vereinbart.

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